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IMPRESSUM

VERANTWORTLICH FÜR DEN INHALT
FIBALON GmbH
Im Zwiesel 8
D-92318 Neumarkt / OPf, OT Pölling

Telefon +49 (0) 91 81 – 23 89 01 99

 

Sitz: Neumarkt/OPf.
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg
HRB 33262
USt.-IdNr.: DE308181405
Geschäftsführender Gesellschafter: Andreas Richter

 
 

AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Angebote und Lieferungen der FIBALON GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des BGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners sind unbeachtlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Alle mündlichen Auskünfte und Vereinbarungen, insbesondere mit dem Außendienst der FIBALON GmbH Handelsvertretern oder Mitarbeitern bedürfen zur Verbindlichkeit für die FIBALON GmbH der schriftlichen ausdrücklichen Bestätigung seitens der FIBALON GmbH.

§ 2 Lieferung und Lieferzeit
Fixgeschäfte werden von der FIBALON GmbH in keinem Fall abgeschlossen. Bei den angegebenen Lieferzeiträumen handelt es sich um Zirka-Angaben, die nur einen ungefähren Lieferzeitraum ausdrücken. Sollte im Einzelfall schriftlich eine Lieferfrist vereinbart werden, ist diese eingehalten, wenn die zu liefernde Ware bei Fristablauf zum Versand gebracht ist oder wenn – sofern der Käufer abzuholen hat – ihm die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.

Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Ereignisse, die sich der Einflussmöglichkeit der FIBALON GmbH entziehen und die Lieferung innerhalb des vereinbarten Lieferzeitraumes wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streik, Erkrankungen, Störungen im Geschäftsbetrieb des Vorlieferanten, verlängern den Lieferzeitraum um die Dauer der Behinderung. Die FIBALON GmbH teilt dem Käufer unverzüglich das Eintreten solcher Ereignisse mit, sobald sie feststellt, dass diese sich auf den Lieferzeitraum auswirken werden. Die FIBALON GmbH gibt hierbei gleichzeitig die voraussichtliche Dauer der benötigten Verlängerung des Lieferzeitraums an. Die FIBALON GmbH ist in diesen Fällen der Nichtverfügbarkeit auch berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit noch nicht Erfüllung eingetreten ist. Die FIBALON GmbH teilt dem Käufer unverzüglich nach Kenntnis der Nichtverfügbarkeit mit, falls sie vom Vertrag zurücktritt.

Kommt die FIBALON GmbH in Lieferverzug, wird eine Nachlieferfrist von 15 Werktagen in Lauf gesetzt. Der Käufer kann nach ergebnislosem Ablauf dieser Nachlieferungsfrist vom Vertrag nur dann und zwar beschränkt auf den noch nicht erfüllten Teil der Lieferverpflichtung zurücktreten, wenn er der FIBALON GmbH nach Eintritt des Lieferverzugs schriftlich ankündigt, dass er nach dem fruchtlosen Verstreichen einer Nachfrist von mindestens 18 Tagen die Erfüllung des Vertrages ablehnen wird. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer in diesem Fall anstelle der Ausübung des Rücktrittrechts nur verlangen, wenn die FIBALON GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen den Lieferverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Ausnahmsweise ist der Käufer unter der genannten Voraussetzung berechtigt, im Fall eines teilweisen Lieferverzugs der FIBALON GmbH vom ganzen Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung der ganzen Lieferverpflichtung zu verlangen, wenn die teilweise Erfüllung des Vertrages unter Anwendung eines strengen Beurteilungsmaßstabs für ihn kein Interesse hat.

§ 3 Preise
Die Preise verstehen sich als Nettopreise ab Werk, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde. Die zum jeweiligen Zeitpunkt der Bestellung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

§ 4 Zahlung
Sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Die Zahlung des Kaufpreises hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Vertragspartner in Zahlungsverzug.

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
a) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
b) Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Vertragspartner nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Gefahrübergang bei Versendung
Wenn die Ware auf Wunsch des Vertragspartners an diesen versandt wird gilt § 447 BGB. Diese Regelung gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt, oder ob der Versand der Ware vom Erfüllungsort erfolgt. Zur Transportversicherung ist die FIBALON GmbH nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers verpflichtet. Die Kosten dafür trägt der Käufer.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag das Eigentum der FIBALON GmbH Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln. Sollte die Ware vor dem Eigentumsübergang gepfändet werden oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sein, ist dies unverzüglich schriftlich an FIBALON GmbH mitzuteilen. Sollte der Dritte nicht in der Lage sein, die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten einer erfolgreichen Drittwiderspruchsklage oder anderer Rechtsmittel zu erstatten, ist der Vertragspartner zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Die dadurch entstehende Forderung des Vertragspartners tritt dieser an die FIBALON GmbH in Höhe der aus diesem Liefervertrag bestehenden Forderung (inklusive Mehrwertsteuer) ab. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde. FIBALON GmbH nimmt die Abtretung an.

Der Vertragspartner bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt, wobei die Befugnis der FIBALON GmbH die Forderung selbst einzuziehen, unberührt bleibt. Die Forderung wird jedoch von FIBALON GmbH nicht eingezogen, so-lange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

Bei Verarbeitung und Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum der FIBALON GmbH stehenden Sachen, erwirbt FIBALON GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Werts der Vorbehalts-ware zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verbindung. Gleiches gilt für den Fall der Vermischung, auch wenn die nicht im Eigentum der FIBALON GmbH stehende Sache als Hauptsache anzusehen ist. In diesem Fall gilt als vereinbart, dass der Vertragspartner der FIBALON GmbH anteilsmäßig das entsprechende Miteigentum überträgt und für FIBALON GmbH verwahrt.

§ 8 Haftungs- uns Gewährleistungsausschluss
Der Käufer verpflichtet sich die Ware unverzüglich nach Empfang sorgfältig zu prüfen. Er hat der FIBALON GmbH gegenüber alle Mängel und Beanstandungen spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt schriftlich gegenüber anzuzeigen. Die Mängel und Beanstandungen sind vom Käufer der Unternehmer nach § 14 BGB ist, durch ein Foto zu belegen und nachzuweisen.

Gewährleistungsrechte bestehen nicht, wenn der Käufer Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen, veranlasst oder durch Dritte geduldet hat. Bei nicht Einhaltung der vorgegebenen Anwendungsbereiche zum erworbenen Artikeltyp und der vorgegebenen Verarbeitungsrichtlinien, schließt die FIBALON GmbH jegliche Gewährleistung und Produkthaftung aus.

Handelsübliche und/oder geringe oder/und technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Gewicht und Maße der Ausführung und des Designs berechtigen nicht zu Mängelrügen und führen nicht zu Gewährleistungsansprüchen, es sei denn, dass die Einhaltung ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

Bei Sachmängeln ist die FIBALON GmbH zur Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von zwei Wochen nach Rückempfang der Ware berechtigt. Die Rücksendung der Ware ist nur zulässig, wenn die FIBALON GmbH sich hiermit einverstanden erklärt hat. Wählt die FIBALON GmbH die Nachbesserung oder Ersatzlieferung und schlägt diese fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten hinsichtlich der Ware, bei welcher die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist.

Ein Zurückbehaltungsrecht an dem von ihm geschuldeten Kaufpreis darf der Käufer wegen etwaiger Sachmängel oder Unvollständigkeiten nur in Ansehung des Teilbetrages geltend machen, den er für die mangelhaften oder fehlenden Teile bei ordnungsgemäßer Lieferung schulden würde. Eine weitergehende Vorenthaltung der Zahlungen gegenüber der FIBALON GmbH berechtigt diese die Erfüllung ihrer Gewährleistungspflicht bis zum Eingang dieser Zahlungen zu verweigern.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen Leistungsgegenständen ein Jahr ab Gefahrübergang. Dagegen bleiben die gesetzlichen Fristen nach § 478 BGB unberührt.

Erweist sich eine Mängelrüge des Käufers als unberechtigt, trägt der Käufer die Versandkosten für die Rücksendung der Ware. Desweiteren trägt der Käufer eine Bearbeitungspauschale von 5,00 Euro pro Artikel, die ihm von der FIBALON GmbH bei Rücksendung der Ware in Rechnung gestellt wird, soweit nicht der Käufer den Nachweis erbringt, dass ein geringerer Aufwand als die berechnete Pauschale entstanden ist.

Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadenersatz, Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung der FIBALON GmbH oder ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen.

Sollte die FIBALON GmbH aufgrund besonderer Vereinbarungen oder zwingender gesetzlicher Bestimmungen auch bei gewöhnlicher Fahrlässigkeit auf Schadenersatz haften, so ist der von der FIBALON GmbH zu leistende Schadenersatz der Höhe nach auf höchstens 100% des Lieferwertes und auf den Schaden beschränkt, den die FIBALON GmbH bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung aller ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände als mögliche Folge der Vertragsverletzung oder der sonstigen, zum Schadenersatz verpflichtenden Handlungen konkret hätte voraussehen müssen. Im Falle einer Verzögerung ist der Schadenersatz außerdem auf höchstens 0,5% des Lieferwertes für jede vollendete Woche des Verzugs begrenzt.

Die Haftung der FIBALON GmbH für Aufwendungen im Rahmen von Aus- bzw. Einbauten nach § 439 Abs. 3 BGB ist ausgeschlossen.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München. bzw. das zuständige Landgericht/ Kammern für Handelssachen, wenn beide Parteien Kaufleute sind. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen.

§ 10 Sonstiges
Für diesen Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Dieses Recht ist auch ausschlaggebend für die Beurteilung der Frage, ob sich ein Käufer bei dem Abschluss des Vertrages oder zu einem späteren Zeitpunkt mit der Geltung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt hat.

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzlichen Vorschriften ersetzt.

Stand: Januar 2018

FIBALON® und DyFix® sind eingetragene Markenzeichen der FIBALON GmbH in Deutschland und / oder anderen Ländern.

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